Recht: Wann darf eine Waschmaschine ohne Aufsicht arbeiten?

06.02.2019 14:34

Smarthome und Recht

Alle reden vom Smart Home. Eine gute Sache: Alles ist vernetzt und lässt sich auch von außerhalb steuern. Wer berufstätig ist, den freut es, denn nun kann man die Waschmaschine auch in Abwesenheit für sich arbeiten lassen. Punktgenau, sodass nach Feierabend alles fertig ist. Was aber, wenn etwas schiefgeht? Darf eine Waschmaschine überhaupt allein arbeiten? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Was geschieht im Schadensfall?

Läuft die Waschmaschine aus, ist das immer ärgerlich. Noch ärgerlicher allerdings ist es, wenn die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommt. Vor allem dann, wenn man doch eigentlich gegen solche Fälle versichert war. Oder nicht? Was stand wirklich in der Police? Oft folgt auf den Schadensfall das böse Erwachen. Grobe Fahrlässigkeit - so hieß im Allgemeinen das Wort, über das viele Versicherte stolperten.

Gängige Praxis bis vor wenigen Jahren: Bisher gab es in vielen Versicherungspolicen sogenannte Ausschlussklauseln. Sie greifen zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit. Passiert also etwas, das der Versicherte durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, reduziert das den Versicherungsschutz. Das kann so weit gehen, dass die Versicherung gar nicht zahlt, wenn sie der Meinung ist, hier liege grobe Fahrlässigkeit vor. Was aber heißt das eigentlich?

Grobe Fahrlässigkeit und ihre Folgen

Haushaltsgeräte und RechtManch einer denkt, Aquastop reiche aus, um bei Abwesenheit geschützt zu sein. Diese praktische Vorrichtung stoppt den Wasserfluss, wenn der Druck merklich abfällt, also ein Defekt am Schlauch auftritt. Leider ist das nicht ganz korrekt. Aquastop verhindert zwar das Schlimmste, mehr aber auch nicht. Es kommt immer auch auf Ihr Verhalten an.

Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, die Maschine anzuwerfen, obwohl man wüsste, dass der Schlauch nicht mehr richtig sitzt oder gar tropft - und dann in ein verlängertes Wochenende zu fahren. Demzufolge gilt als grob fahrlässig, wenn man etwas tut, das an sich vernunftwidrig ist. Wer bestrebt ist, Schaden von sich und anderen abzuwenden, der würde so etwas einfach nicht tun.

Solche Klauseln waren in älteren Versicherungspolicen die Regel. Erst seit etwa fünf Jahren ändert sich das allmählich, wenn auch noch lange nicht flächendeckend. Der Grund: Das Leben selbst ändert sich. Ein Beispiel sind die oben genannten Smart Homes, die tief in die Lebensgewohnheiten der Menschen eingreifen. Doch auch im normalen Eigenheim wird kaum jemand ununterbrochen neben der Maschine ausharren, während sie läuft. Zumal Stress und Hektik allgemein zunehmen: Man ist bestrebt, seine Zeit bestmöglich auszufüllen. Eine Maschine läuft da schon einmal nebenbei.

Doch selbst eine neue Maschine kann zum Schadensfall werden. Sollte dann auf grobe Fahrlässigkeit erkannt werden, kann es teuer werden. Denn das passiert bei grober Fahrlässigkeit: Je nach Schwere können Leistungskürzungen bis hin zu vollen hundert Prozent erfolgen. Die Versicherung kann sich also komplett weigern, die volle Summe auszuzahlen. Allerdings ist die Beurteilung grober Fahrlässigkeit nicht immer ganz einfach. Zumindest kommt es immer wieder zu Streits, bis hin zum Rechtsstreit, weil Versicherer und Versicherte über grobe Fahrlässigkeit uneins sind. Zwei Beispiele mögen verdeutlichen.

Das sagen die Gerichte

Ist etwa der Schlauch unsachgemäß montiert, handelt es sich sehr wohl um grobe Fahrlässigkeit, zumal dann, wenn man länger abwesend ist. Hat jemand einen Schlauch ohne Aquastop nur mit Schlauchschelle montiert und kontrolliert später nie, ob alles noch ordnungsgemäß sitzt, dann kann das schon ausreichen (Urteil Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen: 3 U 6/04).

Geht man allerdings nur rasch zum Bäcker, ist das noch in Ordnung. Auch längere Abwesenheiten bis zu drei Stunden sind durchaus möglich. Das allein reicht nicht, um als grob fahrlässig zu gelten. Aquastop ist in diesem Zusammenhang unerheblich, wichtig ist einzig die zeitnahe Rückkehr, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1124/99).

Versicherungen denken um

Auch wegen solcher Urteile denken die Versicherer in letzter Zeit um. In den Verträgen der letzten vier bis fünf Jahre kommen zunehmend solche Klauseln zum Einsatz, welche Fahrlässigkeit nicht aus-, sondern einschließen. Doch allein das Alter Ihrer Versicherungspolice ist kein Grund, sich zurückzulehnen. Prüfen Sie vielmehr in Ruhe, was da steht - unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses.

Denn selbst wenn die Klausel zu Ihren Gunsten ausfällt, sind doch alle Policen versicherungsintern. Das heißt, jeder Versicherer kann es anders handhaben. Nimmt Ihr Vertrag wirklich Rücksicht auf Ihre Interessen? Oder lässt sich da vielleicht noch etwas mehr heraus handeln?

Was viele nicht wissen: Verträge lassen sich anpassen. Auch mit solchen Klauseln, mit denen Sie nicht einverstanden sind, ist immer ein Nachbessern möglich. Natürlich entscheidet das letztlich Ihre Versicherung. Allerdings sollten Sie wirklich einmal Ihre Police genau prüfen.

Verbraucher sollten vor dem Schaden klug sein

Immer gut zu wissen: Versicherer prüfen stets den Einzelfall. Ob Sie nun also Aquastop haben, wie der Schlauch montiert war und was sonst noch zum Versagen der Maschine führte, wird ebenso unter die Lupe genommen wie Ihre Abwesenheit vom Unglücksort. Dennoch sollten Sie sich versichern, ob in Ihrer Police ausdrücklich auf die Einrede der Fahrlässigkeit verzichtet. Ist das nicht der Fall, beantragen Sie es.

Zudem können kleine, aber wesentliche Details dazu führen, dass Sie dennoch verantwortlich gemacht werden. Oft steht in der Police, welche Vorsichtsmaßnahmen Sie ergreifen müssen, sollten Sie länger als eine genau definierte Zeit abwesend sein. Mal ehrlich: Vor dem dreiwöchigen Urlaub denkt man immer an das Schließen der Haupthähne - einschließlich des Haupthahns für Wasser. Aber tun Sie das auch, wenn es nur ins Wochenendhaus geht?

Prüfen Sie deshalb genau, welche Klauseln Ihr Vertrag enthält. Ihre Pflichten in Abwesenheit sind nämlich oft genau definiert. Wenn nicht, werden Sie aktiv.

Prüfen Sie am besten schon bald:

  • Sind Ausschlussklauseln enthalten?
  • Was blüht Ihnen bei grober Fahrlässigkeit?
  • Ist grobe Fahrlässigkeit näher definiert? Was schließt sie aus, was ein?
  • Bringt eine Anpassung Vorteile?

Versicherer sind oft entgegenkommend, besonders, wenn sie es mit langjährigen Kunden zu tun haben. Denn niemand kann ein Interesse daran haben, treue Kunden zu verlieren. Sprechen Sie also Ihren Versicherungsvertreter darauf an, dass Sie Ihre Police anpassen lassen möchten.

Legen Sie sich vorher genau zurecht, worauf es Ihnen ankommt. Lesen Sie die Police mehrfach, damit Ihnen nichts entgeht. Unvorteilhafte Ausschlussklauseln verstecken sich häufig im Kleingedruckten!

Fazit: Man darf eine Waschmaschine allein lassen - unter gewissen Umständen

Heute wird kaum noch jemand so lange zu Hause bleiben, bis das volle Waschprogramm durchgelaufen ist. Moderne Zeiten verlangen die flexible Nutzung der Zeit - sowohl der Freizeit, als auch der Arbeitszeit. Damit praktische Bereicherungen des Lebens wie etwa das Smart Home nicht ins Leere laufen, bedarf es der Anpassung vieler kleiner Teilbereiche. Die Versicherungspolice ist ein Teil davon.

Besonders Versicherte mit älteren Verträgen finden oft sogenannte Ausschlussklauseln darin. Die greifen zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit. Damit es im Schadensfall nicht zum Streit kommt, sollte jede Versicherte seine Police genau prüfen: Enthält sie solche unzeitgemäßen Klauseln, sollte auf Anpassung bestanden werden. Eine seriöse Versicherung wird sich - besonders bei langjährigen Kunden - immer darauf einlassen.

Darf eine Waschmaschine alleine
laufen?

Passen Sie bei der Gelegenheit auch andere Details an. Achten Sie dabei besonders auf das Kleingedruckte: Hier können sich unvorteilhafte Konditionen verstecken. Wer genau prüft, was da steht, ist immer auf der sicheren Seite. So schützen Sie sich davor, im Schadensfall auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sollten Sie mit etwas nicht einverstanden sein, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvertreter.

Das Theme betrifft nicht nur Waschmaschinen, sondern auch Waschtrockner, Trockner, Geschirrspüler und alle anderen Haushaltsgeräte, die einen Schaden im Haus anrichten können.


Kommentar eingeben